Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maturabälle:
Für den Inhalt ist der jeweilige Vorsitz des Abschlussballkomitees (Veranstalter) verantwortlich. Die Trick17 OG wurde lediglich vom Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltung beauftragt.
Der Erwerb und Besitz einer Eintrittskarte zu einer Veranstaltung gilt als Zustimmung zu diesen AGBs und bestätigt deren Anwendbarkeit.
Sollten für die jeweilige Veranstaltungsstätte strengere Vorgaben gelten, als in diesen AGB beschrieben, gelten die Bedingungen der Verantaltungsstätte.
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGBs das generische Maskulinum verwendet.
Ballabendleitung
Der Veranstalter ist bei Bällen immer der jeweilige Komiteevorsitz. Die Ballabendleitung übernimmt das Personal der Trick17 OG- oder eines vom Veranstalter beauftragen Subunternehmers. Die Ballabendleitung wird vom Veranstalter (hier: dem Ballkomitee) beauftragt und bekommt für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht und sämtliche weitere Rechte übertragen. Ist in diesen AGBs die Rede vom "Veranstalter" so ist damit nicht nur der Veranstalter selbst gemeint, sondern auch sämtliche Dienstleister, wie z.B die Ballabendleitung oder der Sicherheitsdienst. Die Ballabendleitung ist während der Veranstaltung der finale Entscheidungsträger die erste Anlaufstelle für Besucher bei Fragen und Problemen. Anweisungen der Ballabendleitung und sämtlicher weiterer vom Veranstalter beauftragten Dienstleister oder Helfer ist Folge zu leisten.
- Dazu zählen neben der Ballabendleitung:
- Sämtliches Sicherheitspersonal
- Sämtliche Ordner (gekennzeichnet durch Warnweste und ev. zusätzlich mit Armbinde)
- Dem Ersthelfer (im Notfall anwesenden Sanitätern)
- Der Brandwache (im Notfall anwesenden Feuerwehrleuten)
Erwerb von Eintrittskarten
- Eintrittskarten können nur bei den offiziell kommunizierten Stellen und – falls so beworben – bei der Abendkassa direkt in der Veranstaltungsstätte zum jeweils gültigen Vorverkaufs- bzw. Abendkassapreis erworben werden.
- Eintrittskarten können auch als Onlineticket erworben werden, falls der jeweilige Veranstalter diese Option anbietet. Dabei können möglicherweise Preisschwankungen in Form von zeitlich begrenzten Aktionen auftreten.
- Die Gesamtanzahl der Eintrittskarten ist stark begrenzt. Der Veranstalter darf die Anzahl der Eintrittskarten, die pro Kunde erworben werden kann, beschränken. Bei Bedarf wird die Maximalanzahl beim Kauf erläutert.
- Jede Person (egal welchen Alters) braucht für den Eintritt zur Veranstaltung eine Eintrittskarte.
- Sollte von der Veranstaltungsstätte eine Alterbeschränkung vorgegeben sein, wird diese angewendet. Beispiel: In der Messehalle Freistadt gibt es ohne Erziehungsberechtigte keinen Eintritt unter 16 Jahren.
- Die Reservierung / Hinterlegung von Eintrittskarten (zum Vorverkaufspreis / Abendkassapreis) ist nicht möglich.
- Eine Eintrittskarte entspricht nicht einem Sitzplatz. Reservierte Sitzplätze für Familien und Freunde von Maturanten, Ehrengäste oder Lehrer stehen nicht für die Allgemeinheit zur Verfügung. Ein Sitzplatz ist somit nicht garantiert.
Barrierefreiheit
- Bei speziellen Anforderungen oder Bedürfnissen bezüglich Barrierefreiheit einer Veranstaltung, bitten wir Sie, vor dem Erwerb einer Eintrittskarte den jeweiligen Veranstalter zu kontaktieren. So kann sichergestellt werden, dass die Veranstaltung ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Schutz von Minderjährigen
- Grundsätzlich werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes angewendet.
- Falls eine Veranstaltungsstätte strengere Bestimmungen bzgl. Altersbeschränkungen definiert hat, kommen die Bedingungen der Veranstaltungsstätte zusätzlich zum Einsatz.
- Kinder (bis 14 Jahre) dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen besuchen. Dabei müssen sowohl das Kind als auch die Begleitperson eine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Ansonsten wird der Eintritt verwehrt.
- Jugendlichen (zwischen 14 und 16 Jahren) ist der Zutritt ohne Begleitung der Eltern (oder mindestens eines Erziehungsbeauftragten) nicht erlaubt,(für Oberösterreich): sofern kein „Muttizettel“ bzw. eine „Erziehungsbeauftragung“ in schriftlicher und ausgedruckter Form beim Einlass vorliegt.
- (für Oberösterreich): Die Bescheinigung kann vorab unter: Download Muttizettel heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden.
- Der Einlass des zu beaufsichtigenden Jugendlichen und der Begleitperson, die der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein muss, muss gemeinsam erfolgen.
- (für Oberösterreich): Der „Muttizettel“ verbleibt beim Veranstalter (Abgabe beim Einlasse beim Sicherheitsdienst bzw. Abendkassa). Dieser gewährleistet eine DSVGO konforme Aufbewahrung und Vernichtung nach der Veranstaltung.
- Bitte beachten:
- Der Erziehungsbeauftragte darf während der Beaufsichtigung nicht alkoholisiert sein oder sonstige Mittel einnehmen, die die Beaufsichtigung gefährden könnten.
- Der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
- Der Erziehungsbeauftragte muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
- Der Beauftragte muss verantwortungsvoll und seiner Aufgabe gewachsen sein.
- Der Erziehungsbeauftrage ist vollumfänglich für den in der Bescheinigung genannten Jugendlichen verantwortlich und kann und wird daher bei Problemen oder begangenen Straftaten haftbar gemacht werden.
- Ab 16 Jahren gelten keine Einschränkungen bis auf Rauchen und harten Alkohol, da beides laut Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt ist.
- Ab 18 Jahren gibt es keinerlei Einschränkungen.
- Beim Einlass erfolgt eine Alterskontrolle. Es ist daher zwingend erforderlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen (für alle Altersgruppen). Das Geburtsdatum, der Name und ein Foto müssen auf dem Ausweis ersichtlich sein.
- Jede, nicht offensichtlich volljährige Person, bekommt beim Eintritt ein (rotes – unter 16 Jahre, gelbes 16-18 Jahre, grün ab 18 Jahre) Altersband um das Handgelenk, dieses ist während des Besuchs der Veranstaltung verpflichtend gut sichtbar zu tragen.
Kontrollen beim Einlass
- Die Kontrolle beim Einlass erfolgt durch eine vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsfirma. Der Veranstalter erlaubt daher in seinem Auftrag der Sicherheitsfirma Kontrollen durchzuführen.
- Bei Einlass auf das Gelände der Veranstaltungsstätte findet eine Sicherheitskontrolle statt. In den folgenden Fällen behält sich der Veranstalter vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren:
- Der Besucher führt nicht erlaubte Substanzen oder Gegenstände bzw. gefährliche Gegenstände bei sich
- Der Besucher riskiert die Sicherheit und Gesundheit von sich selbst oder anderen Besuchern (z.B. durch Agrression, fehlende oder gefälschte Eintrittskarte, etc.)
- Die vorgewiesene Eintrittskarte ist nicht (mehr) gültig bzw. wurde bereits entwertet
- Der Besucher verstößt gegen die AGB oder die Hausordnung in sonstiger Weise
- Die Bekleidung entspricht nicht dem zuvor kommunizierten Dresscode (z.B. „Abendkleidung obligat“). Die Entscheidung obliegt hier dem Sicherheitspersonal bzw. dem Veranstalter
- Der Veranstalter darf im Rahmen der Veranstaltung jederzeit stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um so die Einhaltung der oben genannten Punkte zu gewährleisten. Dies dient dazu, die Sicherheit und den Komfort für alle Besucher sicherzustellen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern die sich weigern gefährliche Gegenstände zurückzulassen bzw. diese mitführen, von der Veranstaltung auszuschließen.
- Nicht erlaubte oder als gefährlich geltende Gegenstände sind u.a.
- Sämtliche Behältnisse, Rucksäcke oder Koffer mit Ausnahme von Handtaschen oder Taschen die im Rahmen der Veranstaltung ausgegeben werden (z.B. für Preise bei einer Tombola)
- Sämtliche Getränke und Flüssigkeiten
- Feuerzeuge, Kerzen oder sonstiges offenes Licht bzw. Instrumente um dieses zu erzeugen
- Glas und Glasbehältnisse, egal ob voll oder leer (auch Make-Up oder Parfüm-Behältnisse)
- Helme, Masken (mit Ausnahme von Mundschutz/FFP2 Masken im Rahmen von Hygienemaßnahmen), sonstige Vermummungen zur Verhüllung der Identität
- Diverse Waffen (z.B. Schuss-, Hieb-, Stichwaffen)
- Diverse Werkzeuge (z.B. Sägen, Äxte, Beile und Vergleichbares)
- Feuerwerkskörper, Sternspritzer, diverse "Kracher" oder Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art
- Diverse Sitzgelegenheiten/Sessel
- Computer (Notebooks, Tablets)
- Laserpointer
- Diverse unhandliche Gegenstände (z.B. Leitern, Regenschirme, Selfie-Sticks)
- Diverse Drogen und illegale Substanzen (mit Ausnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten - Rezept erforderlich)
- Sämtliche Spraydosen und Gasflaschen (z.B. Deospray, Haarspray, etc.)
- Sämtliches Percussion Equipment bzw. sonstige Gegenstände zur Erzeugung von Lärm
- Plakate, Schilder, Texte, Bilder und sonstiges Material mit Inhalten, die Dritte persönlich verletzen oder beleidigen bzw. das beabsichtigen
- sowie Gegenständen die gesetzlich gemäß des VSG und der VSVO verboten sind
- Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.
- Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
Betreten und Verlassen der Veranstaltungsstätte
- Vor dem erstmaligen Betreten der Veranstaltungsstätte werden die Eintrittskarten abgenommen. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit. (ONE-WAY-TICKET) Ein erneuter Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte – auch bei nur kurzzeitigem Verlassen - ist daher nicht möglich (beim weiteren Betreten der Veranstaltungsstätte muss ein neues Ticket erworben werden).
- Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, bei denen separate Einlassbänder oder Stempel zum Einsatz kommen. Damit ist ein erneutes Eintreten auch nach Verlassen der Veranstaltung möglich.
- Eintrittskarten werden beim Einlass immer abgenommen und danach nicht zurückgegeben. Es besteht kein Anspruch auf eine Karte als "Andenken" oder dergleichen.
Die Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, außer in Fällen, in denen der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dieser Haftungsausschluss ist für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters entstehen nicht anwendbar, vorausgesetzt es handelt sich dabei um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages voraussetzt und auf deren Einhaltung der Besucher immer vertrauen kann.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit bezogen auf wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den typischen Schaden begrenzt, der für den Veranstalter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Pflichtverletzung vorherzusehen war. Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzuordnen sind, ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die beim Besucher durch höhere Gewalt, Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasserschäden oder sonstige Vorkommnisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters entstehen. Die zuvor genannten Einschränkungen gelten entsprechend. Eine Haftung für Wertgegenstände ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht nur für den Veranstalter sondern auch auf weitere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und auch die persönliche Haftung dieser Personen.
Haftung des Besuchers
- Bei klar nachweisbaren und absichtlich oder fahrlässig verursachten Schäden haftet der verursachende Besucher.
- Als fahrlässig gelten z.B. unangemessene Kraftanwendung und Verursachung von Schäden im betrunkenen Zustand.
- Eltern haften für ihre Kinder.
Garderobenpflicht
- Bei der Veranstaltung herrscht Garderobenpflicht. Sämtliche Mäntel, Jacken und Regenschirme müssen gegen eine Gebühr für die Dauer der Veranstaltung abgegeben werden.
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen wertvolle Gegenstände nicht mit zur Veranstaltung zu bringen, sondern im Auto oder zu Hause zu lassen.
- Der Platz in der Garderobe ist begrenzt, lässt es die Wetterlage zu sollten Jacken oder Mäntel daher im Auto oder zu Hause gelassen werden.
- Sperrige Gegenstände wie Koffer, Rucksäcke oder Regenschirme müssen ebenfalls abgegeben werden.
Fundgegenstände
- Fundgegenstände können beim Büro der Ballabendleitung abgegeben werden. Dieses ist ausreichend beschildert.
- Falls ein Besucher einen Gegenstand (Handy, Autoschlüssel, Geldbörse, etc.) verloren hat, kann er sich im Büro der Ballabendleitung melden.
- Während der Veranstaltung werden abgegebene Fundgegenstände allerdings nur ausgegeben, wenn die Identität des Besitzers eindeutig festgestellt werden kann (z.B. durch Ausweis in der Geldbörse).
- Alle Fundgegenstände werden nach Veranstaltungsende beim nächstgelegenen Fundamt abgegeben.
Bild- und Tonaufzeichnungen in der Veranstaltungsstätte durch Besucher
- In der Veranstaltungsstätte dürfen Besucher Fotos und Videos aufnehmen, diese sind allerdings nur für die private Nutzung gedacht. Ausgenommen davon sind vom Veranstalter engagierte Event- und Studiofotografen.
- Alle Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung für kommerzielle Zwecke liegen ausschließlich beim Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters dürfen solche Aufnahmen nicht zu kommerziellen Zwecken aufgezeichnet, gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies umfasst allem voran auch die Verbreitung solcher Aufnahmen über das Internet.
Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
- Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung zu filmen, zu live-streamen und zu fotografieren, einschließlich des Publikums. Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte erklärt sich der Besucher unwiderruflich damit einverstanden, dass sein Bild und seine Stimme unentgeltlich für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und Tonmaterial verwendet werden dürfen. Diese Aufnahmen können vom Veranstalter, seinen Beauftragten oder anderen Dienstleistern oder Dritten (z.B. Presse) im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt und in allen aktuellen und zukünftigen Medien genutzt werden (einschließlich Ton- und Bildtonträger sowie digitaler Verbreitung, z.B. über das Internet). Der Besucher gewährt dem Veranstalter und dessen Vertragspartnern/Lizenznehmern das uneingeschränkte Recht, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers ohne zusätzliche Zustimmung aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl für jegliche kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecke zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder anderweitig zu verbreiten. Vor Ort wird durch entsprechende Hinweise und Aushänge nochmals auf diese Foto-, Ton- und Videoaufnahmen hingewiesen.
Ausschluss von Besuchern
- Liegt ein triftiger Grund vor, insbesondere wenn ein Besucher auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, schläft, übermäßig Alkohol konsumiert oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet oder bedroht, die Anweisungen des Personal nicht beachtet, auf Grund von Alkohol oder anderen Sustanzen die Veranstaltung stört oder gegen die ABG oder die Hausordnung verstößt (z.B. durch Crowd Surfing, offenes Feuer), ist der Veranstalter oder dessen Beauftragte (Sicherheitsdienst) berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Ein weiterer Grund für einen Ausschluss aus der Veranstaltung sind das Missachten von Anweisungen des Sicherheitspersonals oder unterstützender Organe (z.B. Ordner). In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Dadurch besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass oder eine Rückerstattung des Kaufpreises. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er das Hausrecht besitzt. Bei Straftaten wird die Polizei eingeschaltet.
Umgang mit der Eintrittskarte: Verbot gewerblichen Weiterverkaufs oder gewerblicher Nutzung
- Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren und beim Eintritt vorzuweisen. Nach ihrer Abnahme ist sie nicht mehr übertragbar.
- Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Eintrittskarte ist untersagt und gilt als unzulässige Weitergabe. Der Verkauf von Eintrittskarten ist allein dem Veranstalter vorbehalten.
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Hervorzuheben sind folgende Verbote:
- Eintrittskarten öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten oder verkaufen (z.B. auf Willhaben, Ebay, Vinted)
- Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters im Rahmen von Gewinnspielen oder dergleichen gewerblich nutzen
- Die Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen, privaten Gründen, vor Allem in Einzelfällen einer Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers, ist erlaubt. Vorausgesetzt hierbei ist, dass kein anderer Punkt zur Weitergabe von Eintrittskarten verletzt wird.
- Der Veranstalter erstellt keine Nachdrucke (z.B. bei Verlust von Eintrittskarte). Sollte die Eintrittskarte teilweise oder vollständig verändert und zerstört worden sein, ist der Veranstalter dazu berechtigt, diese Karte als entwertet zu behandeln bzw. sie ungültig zu machen.
- Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird nicht erstattet. Ausnahme: Falls die Veranstaltung abgesagt wird, können Karten zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird rückerstattet.
Anreise der Besucher/Parken
- Die Anreise zur Veranstaltung ist die Verantwortung des Besuchers.
- Es gilt das Parkkonzept der jeweiligen Veranstaltungsstätte, falls vorhanden.
- Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist verboten und wird behördlich verfolgt.
- Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden, Absperrungen und Hinweisschilder sind dabei zu beachten. Flucht- und Rettungsgassen müssen jederzeit frei von Hindernissen wie parkenden Fahrzeugen gehalten werden.
- Im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungsstätte ist das Parken aufgrund von Fluchtwegen und Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst nicht gestattet. Dieses Parkverbot ist entsprechend beschildert.
- Falsch geparkte Fahrzeuge werden bei Bedarf auf Kosten des Fahrzeughalters vom Veranstalter abgeschleppt (zuvor wird jedoch versucht – wenn dies möglich erscheint - den Inhaber zu verständigen).
- Es wird eine öffentliche Anreise empfohlen.
Absage / Verschiebung
- Jede Veranstaltung kann abgesagt oder verschoben werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.
- Liegt ein beschränktes Fassungsvermögen vor, wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Personenobergrenzen Zutritt gewährt. Ist diese Kapazität erreicht, darf der Veranstalter den Zutritt vorrübergehend einschränken. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Die Haftung des Veranstalters bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder wesentlichen Änderungen der Veranstaltung ist auf die Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte beschränkt. Anreise und Nächtigung erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Es wird nur für die Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte und nicht für andere entstandene Aufwendungen gehaftet.
Erstattungsanfragen müssen rechtzeitig vor Beginn der Ersatz- bzw. verschobenen Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Der Veranstalter legt diese Frist fest und kommuniziert diese entsprechend.
Sperrung und Räumung von Flächen
- Sollte dies aus Sicherheitsgründen notwendig sein, darf der Veranstalter sämtliche Räumlichkeiten und Flächen der Veranstaltungsstätte unverzüglich räumen und/oder sperren. In so einem Fall ist den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.
- Das Blockieren von Fluchtwegen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Besucher die Fluchtwege durch das Sitzen auf Stiegen oder das hinzustellen von Sesseln zu fremden Tischen blockieren, werden aufgefordert sich von der jeweiligen Stelle wegzubewegen oder die falsch platzierten Sessel wieder zu entfernen.
- Hinzugestellte Sessel, die die Wege von Kellnern blockieren sind ebenfalls zu entfernen.
- Die Tanzfläche wird für die Eröffnung und die Mitternachtseinlage gesperrt und freigeräumt.
Erste Hilfe und Umgang mit Verletzung
- Bei der Veranstaltung ist ein Ersthelfer anwesend. Bei leichten Verletzungen, Schwindelanfällen, Dehydration, etc. ist der Ersthelfer aufzusuchen. Dieser wird Erste Hilfe leisten und bei Bedarf den Notruf wählen. Kann der Ersthelfer nicht sofort gefunden werden, ist Sicherheitspersonal oder die Ballabendleitung zu kontaktieren, um den Ersthelfer zu alarmieren.
Verhalten im Brandfall
- Während der Veranstaltung ist eine Brandwache anwesend, um Brandrisiken zu erkennen und zu minimieren. Anweisungen der Brandwache ist Folge zu leisten.
- Im Brandfall ist die Veranstaltungsstätte über die ausgeschriebenen Fluchtwege geordnet zu verlassen.
Aushänge und Anweisungen
- Es gelten ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der Veranstaltungsstätte auch alle Aushänge und Anweisungen vor Ort - ob in Wort oder Schrift.
-
Folgende Aushänge und Anweisungen sind besonders zu beachten:
- Anweisungen des Veranstalters, bzw. des Personals
- Anweisungen von Einsatzkräften, dem Ersthelfer oder der Brandwache
- Sämtliche Hinweisschilder
Rauchen am Veranstaltungsgelände
- Der Raucherbereich ist ausgewiesen und befindet sich im Freien. Überall sonst am Veranstaltungsgelände ist Rauchen untersagt. Rauchen oder offenes Feuer in Innenräumen bzw. außerhalb des gekennzeichneten Raucherbereichs führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Es ist nicht möglich das Veranstaltungsgelände zum Rauchen zu verlassen und danach wieder einzutreten.
- Sämtliche Gläser und Becher dürfen nicht in den Raucherbereich mitgenommen werden, sondern müssen davor abgestellt werden.
- Falls Fenster oder Türen zum Lüften geöffnet sind, handelt es sich dabei nicht um einen gekennzeichneten Raucherbereich. Auch als Abkürzung dorthin dürfen offene Türen nicht missbraucht werden.
Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsdienst und Ordner
- Der Sicherheitsdienst ist direkt vom Veranstalter beauftragt.
- Die Einlasskontrollen und Überwachung der Personenanzahl wird vom Sicherheitsdienst bzw. Veranstalter durchgeführt.
- Der Sicherheitsdienst arbeitet mit Überwachungskameras und koordiniert die Zusammenarbeit der vor Ort anwesenden Organisationen (Veranstalter, Ersthelfer, Feuerwehr, und dem Reinigungsdienst.)
- Besucher die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden vom Sicherheitsdienst entfernt.
- Bei Gefahr im Verzug (z.B. im Brandfall oder sonstigen Notfall) räumt der Sicherheitsdienst die Veranstaltungsstätte eigenmächtig.
- Ordner sind freiwillige Helfer am Ballabend.
- Ordner sind an allen Notausgängen positioniert.
- Im Notfall sind Ordner dafür zuständig, die Besucher geordnet durch den Notausgang ins Freie zu lotsen.
- Ordner sind durch Warnwesten und ev. zusätzlich durch eine Armbinden erkennbar.
- Videoüberwachung
- Die Veranstaltungsstätte verfügt über ein System von Überwachungskameras.
- Damit werden der wichtige neuralgische Punkte sowie wichtige Notausgänge überwacht.
- Die Kameras unterstützen den Sicherheitsdienst bei der Erkennung von Gefahren und Vorfällen (wie z.B. falsch geparkten Autos die Notausgänge blockieren) um ehestens notwendige Maßnahmen zu setzen.
- Sämtliches aufgezeichnetes Videomaterial wird DSGVO konform verwahrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.
Speisen und Getränke
- Speisen und Getränke können direkt in der Veranstaltungsstätte erworben werden. Es ist nicht gestattet Essen oder Getränke mitzubringen.
- Die Preise für alle Speisen und Getränke sind in den ausgelegten Getränkekarten ersichtlich.
- Bei Fragen zu Allergenen oder Unverträglichkeiten steht das Gastro-Personal zur Verfügung.
Sonstige Hinweise
- Eigenmächtiges Lüften bzw. Öffnen von Fenstern ist behördlich untersagt. Lüften wird von Ordnern, vom Sicherheitspersonal oder vom Veranstalter selbst durchgeführt. Bei Schwindel, Übelkeit oder allgemeiner Schwäche ist nach dem Ersthelfer zu fragen.
- Falls nicht anders kommuniziert, ist davon auszugehen, dass bei der Veranstaltung nur Bargeld angenommen wird. Es ist nicht möglich, die Veranstaltung zwischendurch zu verlassen, um einen Bankomat aufzusuchen.
- Der Zeitraum der Veranstaltung beläuft sich, falls nicht anders auf dem Ticket angegeben, auf 19:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Vor 19:00 Uhr ist für Besucher kein Einlass möglich. Um 02:00 Uhr ist Ausschankstop und Ende der Livemusik. Spätestens bis 02:30 Uhr wird die Veranstaltung geräumt.
- Die Versorgung des Personals und sämtlicher Dienstleister erfolgt während der Veranstaltung durch Essens- und Getränkemarken. Diese gelten, falls nicht anders vereinbart, nur für antialkoholische Getränke.